Winterausrüstung
Neuregelung der Winterausrüstungspflicht ab 1. Jänner 2008
Winterreifen
Vom 1. November bis 15. April gilt für alle Lkw mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht Winterreifenpflicht. Auf mind. einer Antriebsachse des Lkw müssen Winterreifen (Mindestprofiltiefe von 6 mm bei Diagonalbauweise bzw. 5 mm bei Radialreifen) mit einer entsprechenden M+S Kennzeichnung verwendet werden, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März.
Im Zeitraum von 1. November bis 15. April dürfen Pkw und Lkw bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern Winterreifen montiert oder an mind. zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind.
Strafe: bei einfachen Verstößen 35 Euro; bei einer Anzeige aufgrund einer hohen Gefährdung bis zu 5.000 Euro.
Die Regelung gilt sowohl für in Österreich als auch im Ausland zugelassene Kfz.
Spikereifen
Die Verwendung ist erlaubt.
Zeitraum: 1. Oktober bis 31. Mai
Geschwindigkeitsbegrenzungen: 80 km/h / 100 km/h (Freiland/Autobahn)
Spikereifen dürfen nur an Fahrzeugen bis max. 3,5 t Gesamtgewicht und Anhängern mit max. 1,8 t Achslast in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht werden (inklusive der des Anhängers, falls vorhanden). Die Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Spike-Aufkleber (erhältlich beim ÖAMTC) versehen werden. Die Verwendung von Reifen, deren Spikes mehr als 2mm über die Lauffläche herausragen, ist unzulässig.
Schneeketten
Lkw über 3,5 t und Busse: Mitführpflicht für Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder zwischen 1. November und 15. April.
Pkw und Lkw bis 3,5 t: Verwendungspflicht zwischen 1. November und 15. April bei schnee-oder eisbedeckter Fahrbahn, wenn keine Winterreifen verwendet werden. Die Regelung gilt sowohl für in Österreich als auch im Ausland zugelassene Kfz.
Verkehrsbestimmungen:
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
| Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
|---|
Motorräder | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h / 110 km/h* |
Pkw und Kombis sowie Wohnmobile und Lkw bis 3,5 t | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h / 110 km/h* |
mit leichtem Anhänger (bis 750 kg) | 100 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
mit schwerem Anhänger (Klasse B) | 80 km/h | 80 km/h | 100 km/h |
mit schwerem Anhänger (Klasse B+E) | 70 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil und Lkw** über 3,5t | 70 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
mit leichtem Anhänger (bis 750 kg) | 70 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
mit schwerem Anhänger | 70 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
* Auf folgenden Autobahnen gilt von 22.00 bis 5.00 Uhr 110km/h: Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn (A13) und Rheintalautobahn (A14). ** Für Lkw über 3,5t gilt auf dem gesamten österreichischen Straßennetz ein Wochenendfahrverbot von Samstag, 15.00 Uhr bis Sonntag, 22.00 Uhr. Allgemeiner Hinweis: (...) bis zu 160 km/h oder 100 km/h aufgrund einer Feinstaubverordnung)
Allgemeiner Hinweis: Durch gesonderte Beschilderung oder Verkehrstelematik können auch abweichende Limits angeordnet werden (z.B. auf Autobahnen bis 160 km/h oder 100 km/h aufgrund von Feinstaubverordnung).